AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Helmut Krapp GmbH

Allgemeines
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Für deren Ausführungen gelten auch bei entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Kunden – selbst wenn wir diesen nicht widersprechen – nur unsere Verkaufsbedingungen. ein dies ausschließender Widerspruch in Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Zusicherungen liegen nur dann vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ansonsten sind Maße, Gewichts-, Leistungs-, Beschaffenheitsangaben etc. unverbindlich.Bestellungen unserer Kunden sind bindend. Wir können diese Bestellung innerhalb von drei Wochen durch Übersendung unserer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware annehmen. Nachträgliche Auftragsreduzierungen oder Streichungen können nur bei Zahlung der bis dahin schon angefallenen Kosten anerkannt werden.

Preise, Versand und Berechnung
Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferung erfolgt ab Werk. Bei maschineller Fertigung erfolgt automatische Zählung der Wareneinheiten, welche Grundlage für unsere Rechnungsstellung ist. Ware, die nach Gewicht verkauft wird (Rollenware), wird brutto für netto gewogen und berechnet.

Verpackung
Sofern es sich nicht um spezielle Verpackungsmittel handelt, wird die übliche Folien- oder Kartonverpackung nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferung
Mehr- oder Minderlieferungen werden möglichst vermieden, können jedoch bis zu 20% nicht beanstandet werden. Es wird nur der tatsächliche Lieferumfang in Rechnung gestellt. Aufträge dürfen in Teilmengen ausgeführt werden. Angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich und sind erfüllt, wenn die Ware das Werk verlassen hat oder Lieferbereitschaft angezeigt wird. Geraten wir bei verbindlich zugesagten Lieferzeiten in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf 30% eines vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen aller Art, nicht erfolgte oder verspätete Lieferung unserer eigenen Lieferanten, etc. geben uns das Recht, entweder eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar entweder 10 Tage nach Rechnungszugang mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungszugang netto.Bankwechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Skontoabzug ist bei Wechseln unzulässig. Wir behalten uns das Recht vor, hereingenommene Wechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Uns entstehende Wechsel- oder Diskontspesen sind vom Kunden zu erstatten. Die Zurückhaltung von Zahlung oder Aufrechnung mit einer von uns bestrittenen Gegenforderung des Kunden ist ausgeschlossen.Wird uns vor oder nach Lieferung eine schlechte Finanzlage des Kunden bekannt, die die Verwirklichung unserer Forderung gefährden kann, so sind wir jederzeit berechtigt, Lieferung gegen Vorkasse, die sofortige volle Bezahlung oder die Stellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Falls diesem Verlangen auch nach Fristsetzung nicht entsprochen wird, sind wir berechtigt, unter Aufrechterhaltung unseres Aufwendungsersatzanspruchs vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen Forderungen fällig, gleichgültig ob sie gestundet sind oder Schecks oder Wechsel hierfür gegeben wurden.

Vorbehalte
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch künftiger – Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung sowie Saldoforderungen aus Kontokorrent vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei Behältnissen zur Altkleidersammlung auch auf deren Inhalt, summenmäßig begrenzt durch die Höhe unserer Forderungen.Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Schon jetzt tritt der Kunde eine Kaufpreisforderung aus Weiterverkauf der gelieferten Sache an uns ab. Der Kunde wird insoweit widerruflich ermächtigt, die Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.Wird die von uns gelieferte Ware bei Weiterverkauf als Verpackung genutzt, dann gilt die Kaufpreisforderung des Kunden in Höhe unserer Forderung für die verwendete Verpackung als auf uns übergegangen. Bei Eingang der an uns abgetretenen Kaufpreisforderung ist der Geldbetrag getrennt von den übrigen Beständen für uns zu verwahren. Noch nicht bezahlte Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen.

Druckvorschriften
Der Kunde hat den Drucktext sowie Größen-, Farb- und Materialbezeichnungen deutlich vorzugeben. Für Fehler, die der Kunde in dem von ihm für die Druckfreigabe vorgelegten Korrekturabzug nicht korrigiert hat, sind wir nicht haftbar. Mündlich aufgegebene Satzänderungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Kosten, die uns durch nachträgliche Änderungen, insbesondere farbige Abzüge oder Andrucke entstehen, stellen wir gesondert in Rechnung. Druckunterlagen wie Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees, Druckplatten etc. werden gesondert nach Material und Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Schutzrechte usw.
Das Urheberrecht ans unseren Entwürfen, Druckwalzen, Sonderwerkzeugen usw., sowie an besonderen Ausführungen unserer Produkte steht mit dem Recht der Nutzung, Bearbeitung und Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungs- und Verwertungszweck nur uns zu. Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm zur Verfügung gestellte Skizzen, Gestaltungen, Modelle, Logos oder Textaussagen u.ä. keine Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter sowie keine gesetzlichen, insbesondere gewerbepolizeilichen Vorgaben verletzt werden. Werden wir wegen einer Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von den Ansprüchen der Dritten frei.

Qualität
Bei Kunststofferzeugnissen behalten wir uns die dem Stand der Technik entsprechenden und üblichen Qualitätsschwankungen vor. Im übrigen gelten die Toleranzrichtlinien des Gesamtverbandes der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV). Für die Haltbarkeit und Lichtbeständigkeit der Druckfarben übernehmen wird keine Gewähr, selbst wenn diese als „lichtecht“ bezeichnet werden. Vorgegebene Farbtöne und Druckpasser versuchen wir bestmöglich wiederzugeben; technisch bedingte Abweichungen behalten wir uns vor. Für die eignung unserer Erzeugnisse für einen bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir keine Haftung.

Mängelrügen und Toleranzen
Von uns gelieferte Ware ist sofort nach Erhalt zu untersuchen. Unterlässt der Kunde eine Untersuchung und Prüfung vor Verwendung, können Mängelansprüche nicht erhoben werden. Mängel sind spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gilt eine Ausschlussfrist von 6 Wochen ab Lieferung.Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Waren technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil von bis zu 2% nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel im Material, in der Verarbeitung oder im Druck liegt.Wir behalten uns vor, von uns zu verantwortende mangelhafte Ware zu ersetzen oder gutzuschreiben. Bei Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an uns zurückzugeben. Führt ein zweimaliger Nachbesserungsversuch oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg, so kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Schadensersatz
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in voller Höhe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, sowie bei Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.Die Haftung ist generell ausgeschlossen, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Veränderungen an der gelieferten Ware vornimmt oder sie zu Zwecken verwendet, für die sie nicht vorgesehen ist.Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung von dem Schaden und der Person des Ersatzberechtigten, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab der schädigenden Handlung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 90518 Altdorf. Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist – mit Ausnahme des Artikel 57 (Zahlungsort) – ausgeschlossen.- Helmut Krapp GmbH –